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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#41
(16-05-2012, 16:05)p schrieb: ...eine kurze schriftliche Erklärung verfassen, in der steht dass du am X.X.XXXX um XX Uhr zur Titelunterzeichnung angetreten bist und sich die Beiständin mehrfach weigerte, eine Titulierung vorzunehmen, weil sie sich weigerte den Titelvordruck nach deinem Befristungsverlangen anzupassen und auch eine Kopie des Vordrucks verweigert.

Wenn sie das nicht unterzeichnet, dies ebenfalls vermerken, mit ihrem vollem Namen, Dienstbezeichnung und Zimmernummer.

Anschliessend Dienstaufsichtsbeschwerde an ihren Vorgesetzten wegen Verweigerung einer Beurkundung, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist.
Genauso verfahren.

(16-05-2012, 16:32)Absurdistan schrieb: Mal schauen was jetzt passiert.
Das ist die total falsche und gefährliche Haltung.

(16-05-2012, 16:32)Absurdistan schrieb: Werde jawohl erstmal Post von der neuen Beiständin bekommen.
Oder direkt eine Klage - denn sie werden einfach schreiben: es besteht kein titel, du wurdest aufgefordert und hast Termin gehabt und dort die Titulierung verweigert.

Damit ist das Rechtschutzbedürfnis klar und die Klagebefugnis begründet. Aus die Maus.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von sorglos - 16-05-2012, 18:04

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