18-05-2012, 15:58
(18-05-2012, 15:42)Jessy schrieb: Kann man den ntrag nach Übergabe von Ö nach D quasi "erweitern", bzw. abändern?
Ja, das ist kein Problem. Anträge ergänzen oder ändern geht jederzeit, sogar noch im Gerichtssaal beim mündlichen Termin.
Wirklich positives passiert ist zwar bisher nichts, aber die beiden Zuständigen im Jugendamt scheinen immerhin normal zu sein, was schon mal viel wert ist. Wenn es zum Gespräch mit der Mutter kommt, lasst es sich bloss nicht mit schönen Worten bewenden. Das ist die Standardstrategie Nr. 1 der Mütter, wenn sie merken dass die zuständige Jugendamtsperson sich nicht so einfach abwimmeln lässt (was z.B. bei mir in extremer Weise der Fall war).
Im Ergebnis muss eine möglichst detaillierte Umgangsregelung herauskommen, schriftlich, unterschrieben von beiden und die muss punktgenau eingehalten werden. Auch Ausnahmen müssen darin ausformuliert sein, z.B. Nachholtermine bei Krankheit.