21-05-2012, 21:09
Unterhaltsforderungen dürfen nicht gegeneinander verrechnet werden.
Solche formellen Lappalien haben für die Justiz eine viel größeres Bedeutung als z.B. die Sicherstellung von Umgang zwischen Vater und Kind.
Solange man sich vernünftig unterhalten kann, kann man natürlich vereinbaren und verrechnen was man will aber sobald eine Partei einen Juristen dabei haben möchte, muss man diese Blödsinn machen.
Solche formellen Lappalien haben für die Justiz eine viel größeres Bedeutung als z.B. die Sicherstellung von Umgang zwischen Vater und Kind.
Solange man sich vernünftig unterhalten kann, kann man natürlich vereinbaren und verrechnen was man will aber sobald eine Partei einen Juristen dabei haben möchte, muss man diese Blödsinn machen.