22-05-2012, 07:51
Ich weiß nicht wo es steht aber das ergibt sich schon aus der Verschiedenheit der Gläubiger.
Schließlich schulden sich die Eltern nicht gegenseitig Unterhalt sondern den Kindern.
Der Betreuungselternteil tritt ja praktisch nur als Treuhänder auf und darf die Forderung seines Schützlings nicht gegen eigene Interessen preisgeben.
Und selbst im direkten Austausch hat mein Zurückhaltungsrecht gegen andere Forderungen.
Also z.B. die Einbehaltung und Verrechnung von EU-Zahlungen gegen Mietschulden der Frau.
Schließlich schulden sich die Eltern nicht gegenseitig Unterhalt sondern den Kindern.
Der Betreuungselternteil tritt ja praktisch nur als Treuhänder auf und darf die Forderung seines Schützlings nicht gegen eigene Interessen preisgeben.
Und selbst im direkten Austausch hat mein Zurückhaltungsrecht gegen andere Forderungen.
Also z.B. die Einbehaltung und Verrechnung von EU-Zahlungen gegen Mietschulden der Frau.