22-05-2012, 08:45
alles klaro! Groschen ist gefallen:
Das eine Kind ist zwar Gläubiger (vertreten durch seine Mutter), aber ich bin Schuldner, während das von mir vertretene Kind Forderungen gegen die Mutter hat.
Jetzt versteh ich, was Du mit Verschiedenheit der Gläubiger meintest.
Dann mangelt es von vornherein an einer Aufrechnungslage und man kann als Vertretungsperson nur verrechnen.
O.K.
Danke für den Hinweis.
Das eine Kind ist zwar Gläubiger (vertreten durch seine Mutter), aber ich bin Schuldner, während das von mir vertretene Kind Forderungen gegen die Mutter hat.
Jetzt versteh ich, was Du mit Verschiedenheit der Gläubiger meintest.
Dann mangelt es von vornherein an einer Aufrechnungslage und man kann als Vertretungsperson nur verrechnen.
O.K.
Danke für den Hinweis.