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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#49
@Absurdistan
Du solltest dich nicht mit diesen belanglosen Meldesachen verzettteln.

Insbesondere halte ich es für ratsam, umgehend deinen Antrag für H4 vorzubereiten. Diesem ist unbedingt die Aufforderung zur Titulierung bei (gegen Empfangsbekenntnis) beizulegen, falls es bei Abgabe noch keinen Titel gibt.

Achtung: In die Berechnung sind deine Einnahmen aus Untervermietung einzubeziehen. Dafür gelten Absetzregeln nicht, (also voll anrechenbar auf Unterkunftskosten) weil es kein Ewerbseinkommen ist.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von sorglos - 24-05-2012, 11:34

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