26-05-2012, 13:48
"Das Berufungsgericht hat eine Erwerbsobliegenheit der Antragsgegnerin im Umfang einer vollschichtigen Tätigkeit verneint, weil eine Betreuung der gemeinsamen Kinder diese nicht zulasse."
Qelle: BGH
Ehe geschieden und die 3 Kinder im Alter von 19, 17 und 14 Jahren können nicht alleine zum Freizeitsport fahren, da auf dem Land öffentliche Verkehrsmittel fehlen. Aus diesem Grund kann Mutti nur 30 Stunden arbeiten und der Exgatte muss weiterhin 938 € Ehegattenunterhalt zuzüglich Kindesunterhalt zahlen.
Natürlich kommt ein Umzug der Mutti nicht in Frage, jedoch müssen unterhaltspflichtige Männer sich bundesweit um einen bestens bezahlten Job bewerben und umziehen. Für Frauen ist das nicht zumutbar.
Qelle: BGH
Ehe geschieden und die 3 Kinder im Alter von 19, 17 und 14 Jahren können nicht alleine zum Freizeitsport fahren, da auf dem Land öffentliche Verkehrsmittel fehlen. Aus diesem Grund kann Mutti nur 30 Stunden arbeiten und der Exgatte muss weiterhin 938 € Ehegattenunterhalt zuzüglich Kindesunterhalt zahlen.
Natürlich kommt ein Umzug der Mutti nicht in Frage, jedoch müssen unterhaltspflichtige Männer sich bundesweit um einen bestens bezahlten Job bewerben und umziehen. Für Frauen ist das nicht zumutbar.