26-05-2012, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-05-2012, 18:00 von Camper1955.)
(26-05-2012, 13:48)Leutnant Dino schrieb: Natürlich kommt ein Umzug der Mutti nicht in Frage, jedoch müssen unterhaltspflichtige Männer sich bundesweit um einen bestens bezahlten Job bewerben und umziehen. Für Frauen ist das nicht zumutbar.
Ich bin zwar ein Mann, glaub ich zumindest, aber von mir wurde keine bundesweite Bewerbung verlangt.
Weder von den Sozialträgern, noch vom Familien- bzw. Strafgericht.
Abgesehen davon hat der BGH hier eindeutig darauf gezielt, wie es wohl ehelichen Verhältnissen entsprochen hätte.
Kein Mann hätte da unter den gegebenen Umständen einen Vollzeitjob von seiner Frau verlangt. Bei dem Einkommen das der Exmann und Kindesvater offenbar hat, auch kein Wunder.
Sorry, wenn ich mich hier auf die Seite des BGH stelle, aber es ist tatsächlich so.
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.