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BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen, Betreuungsunterhalt
#8
(26-05-2012, 22:44)familienmensch schrieb: Wieso benötigt noch ein 19-jähriges, bzw. ein 17-jähriges Kind die Betreuung durch die Muddi? Auch bei dem 14-jährigen erschliesst es mir nicht wirklich.

Mir auch nicht. Das sind keine Kleinkinder und führen schon ihr eigenes Leben. Unterhalt muss eben lebenslänglich bezahlt werden und jeder kleine Strohhalm der Mutti ist ein knallharter Beweis, dass Mutti sich für die Kinder bedinglos aufopfern muss.
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RE: BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen - von Leutnant Dino - 26-05-2012, 23:03

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