27-05-2012, 18:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-05-2012, 18:46 von Camper1955.)
(27-05-2012, 18:29)Clint Eastwood schrieb: Womit sich das Prinzip "einmal Zahnarztgattin, immer Zahnarztgattin", auch Unterhaltsmaximierungsprinzip genannt, trotz des "neuen" Unterhaltsrechts, mal wieder bestätigt hat.
Nun bin ich zwar kein Anwalt und weiss nicht, ob eine zivilrechtliche Entscheidung des BGH in einem Strafverfahren verwandt werden darf, aber für mich wäre das ein Totschlagargument gegen die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
Begründung:
Ich bin auch während meiner Beziehung und Ehe immer mit meiner Exfrau und den Kindern in den Urlaub gefahren. (Entsprechende Bestätigung steht auch im Wortprotokoll der letzten Verhandlung) Warum bitteschön soll ich also jetzt darauf verzichten?
Aber mein Anwalt hat da sicher ganz andere Totschlagargumente.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.