Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen, Betreuungsunterhalt
#28
(27-05-2012, 17:41)Camper1955 schrieb: "...Dann musst Du ja immer noch sehen, dass die Kindesmutter einen ganz anderen Lebensstandart hat, als Du.

Für sie ist es ein sozaler Absturz, wenn sie für 4 Personen "nur" 1500 € zur Verfügung hat."...

lg

Camper



Hallo Camper,

das ist ja nunmal genau der Punkt, den ich in einem meiner Beiträge hier in dem Thread schon geschrieben habe.

Die Ehe ist beendet, und somit finde ich, kann die Ex-Ehefrau sich nicht darauf berufen, dass sie ja in der Ehe den Standard XY genossen hat, und diesen auch ihr restliches Leben geniessen will.

Wenn die Ex-Frau weiterhin den alten Standard geniessen möchte, soll sie gefälligst selbst etwas dafür tun. Zumal in diesem Beispiel hier die Kinder wirklich schon alt genug sind, und nicht mehr den ganzen Tag "gepampert" werden müssten.

Mich ärgert es wirklich, wenn immer auf den "Ehestandard" abgestellt wird. Die Ehe ist geschieden, der Ehestandard nach meinem gesunden Menschenverstand nicht mehr maßgebend.


Was der Ehemann in Punkto arbeiten gehen von seiner Frau während der Ehe verlangt hat, oder auch nicht verlangt hat, spielt in meinen Augen keine Rolle mehr, sobald die Ehe geschieden ist.

Die Ehe ist nach einer Scheidung nicht mehr existent, und die Zugeständnisse, die man sich während einer Ehe als Partner gemacht hat, sind mit dem Zeitpunkt der Scheidung wohl auch nicht mehr gültig. So sehe ich das.


Zu dem von Dir vorgetragenen Punkt, dass der Ehemann während der Ehe wohl nicht von der Frau verlangt haben wird zu arbeiten, weil es nicht notwendig war entgegne ich:

Der Mann hat das Geld verdient, und die Frau hat sich um die Kids UND den gemeinsamen Haushalt gekümmert. Dann erfolgte die Trennung, und das KU gezahlt wird, ist logisch, TU auch für eine Zeit, damit die EX-Frau Gelegenheit bekommt, sich einen Job zu suchen. Aber nach einem festen Zeitraum sollte mit TU Schluss sein.

Oder erledigt die EX-Frau im Gegenzug für den TU auch noch den Haushalt für ihren Ex-Mann? Wohl kaum. Also wo ist die Gegenleistung für den TU? Sie beruft sich auch darauf und sagt: Wir sind getrennt, dein Haushalt ist nun dein Ding, hab ich nichts mehr mit zu tun.

Also warum soll der Ex-Mann auf Dauer den alten Lebensstandard der EXE sicherstellen, und für ihr Auskommen sorgen?


Also, an alle EXEN: Pobbes hoch von der Couch, und selbst ran und für den Lebensunterhalt sorgen.
Dies finde ich nur fair. Egal, was der Ex-Mann weiterhin verdient, und wie lange man verheiratet war. Nach allerspätestens 2-3 Jahren sollte es jede Ex-Frau geschafft haben, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Punkt.

LG, Familienmensch. Heart
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen - von familienmensch - 06-06-2012, 15:39

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Celle 10 WF 322/08: Neue Frau und Kind gehen beim Unterhalt der Ex-Frau vor borni 4 5.905 18-01-2009, 14:54
Letzter Beitrag: borni
  Frau kann Lebensversicherung des Mannes kündigen p__ 1 4.210 30-09-2008, 20:58
Letzter Beitrag: Bluter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste