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BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen, Betreuungsunterhalt
#29
(06-06-2012, 15:39)familienmensch schrieb: Hallo Camper,

Die Ehe ist beendet, und somit finde ich, kann die Ex-Ehefrau sich nicht darauf berufen, dass sie ja in der Ehe den Standard XY genossen hat, und diesen auch ihr restliches Leben geniessen will.

Ich denke, dass sie damit noch lange nicht ihren früheren Lebensstandart erreicht hat, wenn sie nicht arbeitet.

Zitat:Wenn die Ex-Frau weiterhin den alten Standard geniessen möchte, soll sie gefälligst selbst etwas dafür tun. Zumal in diesem Beispiel hier die Kinder wirklich schon alt genug sind, und nicht mehr den ganzen Tag "gepampert" werden müssten.

Sie soll ja auch was tun. 30 Std in der Woche arbeiten. Dann dürfte sie in etwa ihren früheren Lebensstandart haben.

Zitat:Mich ärgert es wirklich, wenn immer auf den "Ehestandard" abgestellt wird. Die Ehe ist geschieden, der Ehestandard nach meinem gesunden Menschenverstand nicht mehr maßgebend.

Wieso? Ich stell auch auf Ehestandart ab. Ich bin immer in den Urlaub gefahren, wärend meiner Ehe, warum soll ich das jetzt plötzlich ändern?

Zitat:Was der Ehemann in Punkto arbeiten gehen von seiner Frau während der Ehe verlangt hat, oder auch nicht verlangt hat, spielt in meinen Augen keine Rolle mehr, sobald die Ehe geschieden ist.

Das Gericht gibt ihm ja in diesem Punkt recht. 30 Stunden muss sie arbeiten. Nur halt nicht Vollzeit.

Zitat:Die Ehe ist nach einer Scheidung nicht mehr existent, und die Zugeständnisse, die man sich während einer Ehe als Partner gemacht hat, sind mit dem Zeitpunkt der Scheidung wohl auch nicht mehr gültig. So sehe ich das.

Er will von 0 auf 40 Stunden gehen. Das Gericht sagt, 30 Stunden sind genug. Was das Einkommen betrifft, dürften das etwa 150 € Netto sein, die sich der Kindesvater sparen könnte. Auch nicht gerade die Welt.

Zitat:Zu dem von Dir vorgetragenen Punkt, dass der Ehemann während der Ehe wohl nicht von der Frau verlangt haben wird zu arbeiten, weil es nicht notwendig war entgegne ich:

Der Mann hat das Geld verdient, und die Frau hat sich um die Kids UND den gemeinsamen Haushalt gekümmert. Dann erfolgte die Trennung, und das KU gezahlt wird, ist logisch, TU auch für eine Zeit, damit die EX-Frau Gelegenheit bekommt, sich einen Job zu suchen. Aber nach einem festen Zeitraum sollte mit TU Schluss sein.

KU auch nur, wenn er leistungsfähig ist.

Zitat:Oder erledigt die EX-Frau im Gegenzug für den TU auch noch den Haushalt für ihren Ex-Mann? Wohl kaum. Also wo ist die Gegenleistung für den TU? Sie beruft sich auch darauf und sagt: Wir sind getrennt, dein Haushalt ist nun dein Ding, hab ich nichts mehr mit zu tun.

Also warum soll der Ex-Mann auf Dauer den alten Lebensstandard der EXE sicherstellen, und für ihr Auskommen sorgen?

Ich sagte doch schon. Für ihr Auskommen ist noch lange nicht gesorgt, wenn sie nicht arbeitet. Und wenn sie arbeitet, dann hat sie ja neben der Arbeit noch den Haushalt für immerhin 4 Personen zu schmeissen. Burn out ist da vorprogramiert.

Zitat:Also, an alle EXEN: Pobbes hoch von der Couch, und selbst ran und für den Lebensunterhalt sorgen.
Dies finde ich nur fair. Egal, was der Ex-Mann weiterhin verdient, und wie lange man verheiratet war. Nach allerspätestens 2-3 Jahren sollte es jede Ex-Frau geschafft haben, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Punkt.

LG, Familienmensch. Heart

Ich rate da eher zu einem gut situierten Next, der niemandem zum Unterhalt verpflichtet ist. Und wenn er Unterhaltsverpflichtungen hat, dann einfach so viel Einkommen, dass seine Unterhaltsverpflichtungen Penauts sind.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen - von Camper1955 - 06-06-2012, 18:22

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