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BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen, Betreuungsunterhalt
#33
(07-06-2012, 06:13)Dzombo schrieb: @Camper1955...

Im vorliegenden Fall geht es um eine KM, zwei Jugendliche und einen Heranwachsenden. Und nicht um etwa drei Kinder. Ergo dürfen schon mal die Argumente hinterfragt werden dazu, warum der KV auch weiterhin so fett Kohle abdrücken soll und sich die KM nicht endlich anschickt, ihren Hintern gefälligst in Richtung Vollzeitarbeit bewegt.

Vollzeitarbeit bringt etwa 150 € weniger nachehelichen EU, wie jetzt.

In den Einkommensregionen des Exmannes dürften das Peanuts sein.

Sie kann aufgrund ihrer Ausbildung gar kein höheres Einkommen erzielen, wie ca. 1100 € netto. Auch wenn sie 40 Stunden arbeitet.

Dann kann sie locker ihren sozialrechtlichen Lebensbedarf decken. Ohne Zweifel. Aber zum Lebensstandart, den sie während der Ehe hatte, fehlen immer noch ca. 700 €.

Jetzt fehlen eben die 938 €, um den Lebensstandart zu haben, den sie während der Ehe hatte. Wobei das Gericht schon von einem 30 - Stunden - Job ausgegangen ist.

Ändern könnte den Zustand eventuell ein weiteres Kind, oder eine neue Gattin, die nicht arbeitet auf der Seite des Kindesvaters. Wobei ein weiteres Kind in diesen Einkommensregionen sich vermutlich gar nicht mal so auf den nachehelichen Unterhalt auswirken dürfte.

Wir reden hier von Einkommensregionen, die wir selber wohl nur mit einem Lottogewinn schaffen würden.

Eine zweite, nicht arbeitende Gattin könnte das Ganze vielleicht etwas schmälern. Wobei dann aber wieder die zweite Gattin mit durchzuschleppen wäre.

Hat er eine neue Partnerin, die für ihr eigenes Auskommen sorgen kann, dann ist er jetzt trotz Unterhaltsleistung für die Exfrau besser gestellt, als während der Ehe.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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