07-06-2012, 16:23
Skipper schrieb:.....und vergiß nicht anzufügen, dass Du Dich auch zukünftig immer wieder darüber freuen wirst, wenn SIE für DICH die Entscheidungen trifft.
Ist doch super ...
Ggf. wärst Du auch bereit, ihr Deine Sorgerechte zu übertragen, die Du dann ja eigentlich nicht mehr benötigst!
Die Mama wird's schon richten - der Papa braucht's dann nur noch zu bezahlen.
![Rolleyes Rolleyes](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/rolleyes.gif)
Übrigens:
IPAD schrieb:Ich habe ihr sinngemäß geantwortet, das dies keine Einholung einer Genehmigung meinerseits gleichkommt ...Zustimmung ist der gesetzliche Oberbegriff für die Einwilligung (vorherige Zustimmung), § 183 BGB und Genehmigung (nachträgliche Zustimmung), § 184 BGB