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Anforderung Kontoauszuege durch das Jugendamt
#2
Da es um Zivilrecht geht, dürfte das Jugendamt nicht so weit kommen.

Anders wäre es, wenn das Jugendamt Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstattet.

Dann hat das Jugendamt zwar immer noch keinen Zugriff, aber die Staatsanwaltschaft sehr wohl.

Was aber Euch nicht jucken sollte, wenn die Postings zum Thema Auswandern noch alle ihre Gültigkeit haben.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Anforderung Kontoauszuege durch das Jugendamt - von Camper1955 - 08-06-2012, 10:47

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