08-06-2012, 14:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2012, 14:38 von Clint Eastwood.)
@Nathan:
Für die Bank ist es ein Klacks, alte Kontendaten zur Verfügung zu stellen.
Aber selbst wenn man weiß, wo Ihr lebt, dann gilt immer noch die Gesetzgebung dieses Landes. Womöglich ist das dann auch noch eine andere Sprache.
Beides sind unüberwindbare Hürden für die Staatsanwaltschaft. Das Jugendamt kann eh nichts machen..
Also: ganz locker bleiben.
Für die Bank ist es ein Klacks, alte Kontendaten zur Verfügung zu stellen.
Aber selbst wenn man weiß, wo Ihr lebt, dann gilt immer noch die Gesetzgebung dieses Landes. Womöglich ist das dann auch noch eine andere Sprache.
Beides sind unüberwindbare Hürden für die Staatsanwaltschaft. Das Jugendamt kann eh nichts machen..
Also: ganz locker bleiben.