Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#55
Ich versuch die 75 Euro die ich an Betreuungsunterhalt zahlen müsste zu verrechnen.

Punkt 3: Meiner Meinung nach kann man diese 50 Euro nicht zum Gehalt rechnen. Diese 50 Euro sind ja wie gesagt dafür da damit ich überhaupt die Patienten anfahre. Das wäre das gleiche wenn man einem Polizisten das Dienstfahrzeug als Privatfahrzeug anrechnen würde. Deswegen müsste man 50 Euro abziehen von meinem Gehalt was mich dann um 50 Euro näher an den Selbstbehalt bringt.

Punkt 4: Die 50 Euro Schulden monatlich die ich abdrücke müssten auch abgezogen werden.

Nur durch die Punkte 3 und 4 könnte ich die 75 Euro schon verechnen die ich Unterhaltspflichtig der Mutter gegenüber bin. Das wüsste ich aber gerne genauer ob das geht.

Zu erhöhtem Mietaufwand: In der Selbstbehaltberechnung ist Wohnraum für 360 Euro vorgesehen. So war das jedenfalls bei der Berechnung für den Kindesunterhalt.
Ich hatte ja mit Hilfe von Ibykus versucht wegen der hohen Miete den Selbstbehalt zu erhöhen was nicht klappte. Da ich inzwischen ein Zimmer untervermietet habe ist der Mehraufwand für Miete wenn man von 360 Euro ausgeht und meiner Miete von 457 Euro
nur noch 97 Euro. Also wenn nur der erhöhte Mietaufwand diesmal anerkannt wird könnte ich damit auch unter den Selbstbehalt von 1050 kommen was mich dann ja nicht zahlungsfähig macht. Da hätte ich gerne ein paar Meinungen zu.
Hoffe das war jetzt verständlich.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Absurdistan - 24-06-2012, 21:32

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltstitulierung (unbefristet) auch bei Amtsgericht möglich Sixteen Tons 1 3.471 21-05-2017, 12:42
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste