Moin Abs.
Nach OLG-Leitlinien mußt Du die Mutter mit BU füttern.
Im SGB II ist das -auf Deiner Seite- nicht vorgesehen.
Einerseits bist Du leistungsfähig, anderseits aber bedürftig.
Frag doch die SGB-Trulla einfach 'mal, was sie denn täte, wenn Du aufstocktest, wenn also beide Seiten Leistungen erhielten?
Nach OLG-Leitlinien mußt Du die Mutter mit BU füttern.
Im SGB II ist das -auf Deiner Seite- nicht vorgesehen.
Einerseits bist Du leistungsfähig, anderseits aber bedürftig.
Frag doch die SGB-Trulla einfach 'mal, was sie denn täte, wenn Du aufstocktest, wenn also beide Seiten Leistungen erhielten?