26-06-2012, 10:05
(26-06-2012, 09:51)Absurdistan schrieb: ich bekomme in HH keine Wohnung mit 2 Zimmern für 400 Euro.
Hier verstehen wir uns miß. Der Wohnanteil mit 360 Euro aus dem Selbstbehalt ist generell zu niedrig angesetzt. Wohnkosten über 400 Euro haben sich hier bereits etabliert. Damit beträgt deine Differenz eigentlich "nur noch" 57 Euro.
Für die SGB Beantragung muß ein Nachweis über den stattgefundenen Umgang vorgelegt werden. Die Bedarfsgemeinschaft besteht, wenn das Kind sich regelmäßig einen Tag in deiner Wohnung aufhält und wenn es nur einen Tag im Monat ist.