04-03-2009, 18:33
Die fremdgehende Ehefrau wollte Trennungsunterhalt und bekam in der 1. Instanz Recht. Das OLG urteilte anders und befand eine grobe Unbilligkeit.
"Da die Ehefrau in diesem Fall die eheliche Solidarität verletze, sei es widersprüchlich, wenn sie gestützt auf die Ehe Unterhaltszahlungen einfordere", so der Richter.
http://www.merkur-online.de/nachrichten/...92620.html
"Da die Ehefrau in diesem Fall die eheliche Solidarität verletze, sei es widersprüchlich, wenn sie gestützt auf die Ehe Unterhaltszahlungen einfordere", so der Richter.
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