02-07-2012, 13:50
Ich glaube nicht, dass du bei einem sturren Richter weiterkommst. Ausserdem wäre es (vorerst) anzuraten, den nicht völlig zu nerven, wenn er auch noch im Hauptsacheverfahren ein Urteil zu deinen Gunsten sprechen soll. Ich würde ihm nicht auf den Schlips treten wollen, zumindestens jetzt noch nicht.
Vielleich denkst du an die Alternative, Strafanzeige gegen die Mutter wegen Umgangsboykott zu stellen, mit dem Hinweis, dass Ordnungsgeldanträge nicht bearbeitet und daher nunmehr dieses letzte Mittel geboten ist. ??? Ich kenn eure Umgangsregelung aber nicht, weiss nicht ob die strafbewertet ist etc.
Vielleich denkst du an die Alternative, Strafanzeige gegen die Mutter wegen Umgangsboykott zu stellen, mit dem Hinweis, dass Ordnungsgeldanträge nicht bearbeitet und daher nunmehr dieses letzte Mittel geboten ist. ??? Ich kenn eure Umgangsregelung aber nicht, weiss nicht ob die strafbewertet ist etc.