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Untätigkeitsbeschwerde?
#5
(02-07-2012, 13:50)Absurdistan schrieb: Habe aber mal ne Frage wie lange dein Verfahren schon dauert. Ich warte seit 10 Monaten auf den Beschluss eines Gutachtens.
Insgesamt geht es seit fast drei Jahren um den Umgang. Den aktuellsten Antrag auf Regelung des Umgangs, aus dem das jetzige Hauptverfahren resultiert, habe ich bereits im Februar 2011 - also vor anderthalb Jahren - gestellt. Die erste Verhandlung der Hauptsache war nun im April und seitdem warte ich auf eine Nachricht vom Gutachter.
(02-07-2012, 13:50)Absurdistan schrieb: Ich sehe mein Tochter Gott sei Dank 1x pro Woche mit Übernachtung.
Ich leider meinen Sohn schon seit November nicht mehr Sad
(02-07-2012, 13:50)Absurdistan schrieb: Bin mit meinem Anwalt auch nicht so zufrieden. Finde es mutig das ohne Anwalt zu machen. Weiss nicht ob ich mir das zutrauen würde. Hätte Angst wegen irgendwelcher Formfehler völlig über den Tisch gezogen zu werden.
Naja, mittlerweile bin ich ganz froh, keinen Anwalt mehr zu haben. Mit der letzten Anwältin gings einfach garnicht mehr - über Wochen bekam ich keine Nachricht von ihr und als sie mir nun auch noch Kosten auferlegen wollte, die sie selbst verursacht hat (indem sie wohl vergessen hat, einen VKH-Antrag zu stellen), hab ich sie gefeuert. Und wegen den paar Formsachen frag ich einfach hier nach -> die kompetenten User helfen wirklich toll. Heart Bei Gericht wird auch nur mit Wasser gekocht - noch vor zwei Jahren hatte ich eine unglaubliche Ehrfurcht vor Richtern und Anwälten. Nach der mittlerweile 12ten Verhandlung is die aber gewichen und ich denke, ohne Anwalt bin ich sogar besser dran, denn da kann ICH entscheiden, wie das Verfahren weiterläuft.

(02-07-2012, 13:50)IPAD schrieb: Ich glaube nicht, dass du bei einem sturren Richter weiterkommst. Ausserdem wäre es (vorerst) anzuraten, den nicht völlig zu nerven, wenn er auch noch im Hauptsacheverfahren ein Urteil zu deinen Gunsten sprechen soll. Ich würde ihm nicht auf den Schlips treten wollen, zumindestens jetzt noch nicht.
Eben das ist auch mein Gedanke der letzten Wochen gewesen, vor allem, weil der Richter in der letzten Verhandlung relativ deutlich seinen Unmut gegenüber der KM geäußert hat. Aber irgendwann muss doch mal was passieren - mein Sohn wird mich bald nicht mehr erkennen, wenn es noch länger dauert. Zwei Drittel seines Lebens sind wir nun schon getrennt, in der zweiten Hälfte seines Lebens hab ich ihn genau dreimal sehen dürfen...
(02-07-2012, 13:50)IPAD schrieb: Vielleich denkst du an die Alternative, Strafanzeige gegen die Mutter wegen Umgangsboykott zu stellen, mit dem Hinweis, dass Ordnungsgeldanträge nicht bearbeitet und daher nunmehr dieses letzte Mittel geboten ist. ??? Ich kenn eure Umgangsregelung aber nicht, weiss nicht ob die strafbewertet ist etc.
Meinst Du tatsächlich, dass das erfolgsversprechender ist? Stehe ich dann nicht als Querulant da, der eine Anzeige nach §235 StGB macht, deren Erfolgsaussichten gen Null tendieren? Damit würde ich dem Richter doch eher signalisieren, dass auch ich nicht erziehungsfähig bin, oder? (Nicht dass ich den Gedanken nicht schon oft gehabt hätte und ich der Kuh von KM jegliche Schwierigkeiten wünsche, die sie nur kriegen kann) Angel
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