02-07-2012, 14:30
Zitat:Meinst Du tatsächlich, dass das erfolgsversprechender ist? Stehe ich dann nicht als Querulant da, der eine Anzeige nach §235 StGB macht, deren Erfolgsaussichten gen Null tendieren? Damit würde ich dem Richter doch eher signalisieren, dass auch ich nicht erziehungsfähig bin, oder? (Nicht dass ich den Gedanken nicht schon oft gehabt hätte und ich der Kuh von KM jegliche Schwierigkeiten wünsche, die sie nur kriegen kann)
Das hat dann der Staatsanwalt zu klären, nicht der Richter. Also eine Möglichkeit den wohl faulen(?) Richter zu umgehen.
Wichtig: Die Umgangsregelung muss treffend sein, du musst Beweise gesammelt haben, dass die KM dein Kind nicht herausgegeben hat. Wenn du das hast, dann reicht das für eine Strafanzeige und es gibt sicherlich mehr Staatsanwälte, die dann auch in deinem Sinne aktiv werden, als Richter, welche sich scheuen, eine Mami zu massregeln.
Ich selbst hab sowas noch nicht getan, aber ich hab auch keine Umgangsregelung bezüglich meiner Ex, die mir derzeit die Kinder vorenthält.