02-07-2012, 17:30
(02-07-2012, 17:03)Ibykus schrieb: Ich kenne Deine Antragsbegründungen nicht.Jawoll, das habe ich mehrfach getan.
Hast Du auf die Gefahr einer Entfremdung hingewiesen, weil entgegen des Vergleichs die KM generell keinen Umgang mehr zuläßt?
(02-07-2012, 17:03)Ibykus schrieb: Wird -und wenn wie- der Umgangsboykott seitens der KM begründet?Zweimal nein.
Liegen Anträge ihrerseits vor?
(02-07-2012, 17:03)Ibykus schrieb: Ist der SV damit befaßt, OB bezw. WIE Umgang stattfinden soll?Sowohl als auch. Er soll schauen, ob der Umgang dem Kindeswohl zuträglich ist, wenn ja, wie eine ideale Umgangsregelung aussehen könnte und wie Konflikte zwischen den Eltern bei den Übergaben vermieden werden könnten.
(02-07-2012, 17:03)Ibykus schrieb: Wenn der erste Ordnungsgeldantrag aus (Ende?) April ist (wir haben jetzt Anfang Juli), dann hast Du innerhalb von zwei Monaten sechs Anträge gestellt!!!Naja, mittlerweile zweieinhalb Monate. Ich erwarte ja nicht, dass es schon eine Entscheidung gibt, sondern lediglich, dass mal IRGENDWAS passiert. Der Richter zuckt sich seit fast drei Monaten nicht mehr... Zumindest einen Termin für eine evtl. Anhörung hätte er doch schnmal machen können, oder?
Ich kenne selbst kein Vollstreckungsverfahren, dass unter normalen Bedingungen (Deine kenne ich nicht) schneller entschieden worden wäre.
(02-07-2012, 17:03)Ibykus schrieb: [quote='Ibykus' pid='81633' dateline='1341241409']Ja eben diese (schriftlichen) Anfragen wurden bisher ignoriert.
An Deiner Stelle würde ich das Gericht auf die anhängigen Ordnungsgeldanträge und auf deren Dringlichkeit hinweisen und anfragen, ob die Anträge zwztl. rechtshängig gemacht (der Antragsgegnerin zugestellt worden) sind, bevor ich das OLG bemühe.
(02-07-2012, 17:03)Ibykus schrieb: Manchmal hilft es auch schon, die Geschäftsstelle des Dezernats anzurufen, um den Sachstand zu erfragen. Wenn die Akte sich beim Richter befindet, dann läßt man sich mit diesem verbinden:Meinst Du, die reden so einfach mit mir "Normalsterblichen"? Die Akte is vermutlich beim Gutachter...
(02-07-2012, 17:03)Ibykus schrieb: Stattdessen alle zwei Wochen einen neuen Antrag einzureichen .....Nunja, es ist nicht wirklich jedes mal ein neuer Antrag: Erster Antrag war, Ordnungsgeld gegen die KM festzusetzen, da sie am xx. April sowie xy. April gegen die Umgangsvereinbarung verstoßen hat.
Die nächsten "Anträge" sind nur als Ergänzung zum ersten nachgeschoben worden: Ergänzend zum Ordnungsgeldantrag vom xz. April möchten wir mitteilen, dass auch am xx. Mai sowie am xy. Mai kein Umgang stattfand. (usw.)
Wielange soll ich denn dem Richter noch Zeit geben, die Entfremdung zwischen meinem Sohn und mir zu tolerieren?