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Untätigkeitsbeschwerde?
#13
es ist das alte Spielchen, das sich Mütter leisten können, weil Familiengerichte nicht in der Lage oder nicht Willens sind, entsprechend auf sie einzuwirken.

Das Verhalten der KM läßt ja nicht nur auf Bindungsintoleranzen schließen, sondern deutet ja recht auffällig auf eine Entfremdungsabsicht hin, die nicht bloß kindeswohlgefährdend, sondern wegen der mit Sicherheit bereits eingetretenen Schädigung des Kindeswohls die Frage nach einem Sorgerechtsentzug aufwirft.

Darauf würde ich die Verfahrensbeteiligten (und das Gericht) ausdrücklich hinweisen.

Das Gericht wird das Gutachten abwarten, bevor es eine Maßnahme trifft.
Man könnte in diesem Zusammenhang auch von 'Verfahrensverschleppung' oder von einer Verweigerung rechtlichen Gehörs sprechen, den beidem ein Rechtstaatlichkeitsverständnis zugrunde liegt, wie es beispw. in China oder in Syrien vorherrschen mag und gepflegt wird (was ich aber so zum jetzigen Zeitpunkt nicht schreiben würde).

Die dem Gutachter zu klären aufgetragenen Fragen halte ich vor dem Hintergrund des geschlossenen Vergleichs, dem das Gericht ja sogar beigetreten war, für vollkommen unsinnig.

Nach Allem würde ich -obwohl zeitlich nicht aus dem üblichen Rahmen fallend- die Ordnungsgeldanträge dem Olg zur Entscheidung vorlegen; eben mit der von Dir schon erwähnten Begründung des Rechtsgedankens aus § 155 FamFG, nämlich um eine Entfremdung vorzubeugen und unter Hinweis auf die vor dem Hintergrund der Verstöße nicht nachvollziehbare Untätigkeit des Gerichts, das offensichtlich die Dringlichkeit zu handeln verkennt.
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Untätigkeitsbeschwerde? - von mischka - 02-07-2012, 13:23
RE: Untätigkeitsbeschwerde? - von Absurdistan - 02-07-2012, 13:50
RE: Untätigkeitsbeschwerde? - von IPAD - 02-07-2012, 13:50
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RE: Untätigkeitsbeschwerde? - von mischka - 02-07-2012, 14:14
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