03-07-2012, 16:23
Vielen Dank für Deine Hilfe Ibykus.
Ist das dann ein komplett neuer Antrag, dem ich als Anlagen die bisherigen Ordnungsgeldanträge hinzufüge? Und vor allem: muss ich dann wieder VKH für das Verfahren am OLG beantragen?
(03-07-2012, 15:34)Ibykus schrieb: Das Verhalten der KM läßt ja nicht nur auf Bindungsintoleranzen schließen, sondern deutet ja recht auffällig auf eine Entfremdungsabsicht hin, die nicht bloß kindeswohlgefährdend, sondern wegen der mit Sicherheit bereits eingetretenen Schädigung des Kindeswohls die Frage nach einem Sorgerechtsentzug aufwirft.Das interessante ist ja, dass der Richter in der letzten Verhandlung (bei der die KM mal wieder krank war) eigentlich gesagt hatte, er brauche kein Gutachten, er wisse auch so schon, an wem die Vereinbarungen scheitern. Außerdem sagte er, dass er eigentlich nur noch zwei Möglichkeiten sieht, den Umgang sicherzustellen: Umgangspflegschaft oder Sorgerechtsentzug. Warum er dann doch den Gutachter bestellt hat, verstehe wer will.
Darauf würde ich die Verfahrensbeteiligten (und das Gericht) ausdrücklich hinweisen.
(03-07-2012, 15:34)Ibykus schrieb: Das Gericht wird das Gutachten abwarten, bevor es eine Maßnahme trifft.Eben diese Fragen machen mich auch stutzig. Dass der Umgang nicht an mir oder der Beziehung zwischen mir und meinem Sohn scheitert, ist ja wohl offensichtlich.
Man könnte in diesem Zusammenhang auch von 'Verfahrensverschleppung' oder von einer Verweigerung rechtlichen Gehörs sprechen, den beidem ein Rechtstaatlichkeitsverständnis zugrunde liegt, wie es beispw. in China oder in Syrien vorherrschen mag und gepflegt wird (was ich aber so zum jetzigen Zeitpunkt nicht schreiben würde).
Die dem Gutachter zu klären aufgetragenen Fragen halte ich vor dem Hintergrund des geschlossenen Vergleichs, dem das Gericht ja sogar beigetreten war, für vollkommen unsinnig.
(03-07-2012, 15:34)Ibykus schrieb: Nach Allem würde ich -obwohl zeitlich nicht aus dem üblichen Rahmen fallend- die Ordnungsgeldanträge dem Olg zur Entscheidung vorlegen; eben mit der von Dir schon erwähnten Begründung des Rechtsgedankens aus § 155 FamFG, nämlich um eine Entfremdung vorzubeugen und unter Hinweis auf die vor dem Hintergrund der Verstöße nicht nachvollziehbare Untätigkeit des Gerichts, das offensichtlich die Dringlichkeit zu handeln verkennt.Ich denke, ich gebe mir selbst, dem Gutachter und dem Richter noch bis Ende nächster Woche Zeit. Den Gutachter habe ich letzte Woche telefonisch erreicht und er wollte innerhalb von 14 Tagen einen Termin einberufen. Sollte sich bis nächste Woche Freitag nichts getan haben, werde ich die Ordnungsgeldanträge ans OLG weiterreichen.
Ist das dann ein komplett neuer Antrag, dem ich als Anlagen die bisherigen Ordnungsgeldanträge hinzufüge? Und vor allem: muss ich dann wieder VKH für das Verfahren am OLG beantragen?