04-07-2012, 00:37
(04-07-2012, 00:32)Ibykus schrieb: Schade, dass man im von Petrus zitierten Urteil nicht den BGH bemüht hatte ...Finde ich auch. So wie die Dinge stehen, wird das ganze wohl eine Regelungslücke bleiben und dann wieder hochkochen, wenn irgendwer Verfassungsbeschwerde einlegt und/oder eine Beschwerde beim EUGMR (setzt aber die Entscheidung des höchsten Gerichts im Lande voraus) einreicht.
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