11-07-2012, 10:14
Ich meine Eher den Zeitfaktor ob du es schaffst mit Umgang. Ich arbeite 30 Stunden die Woche, zahle Mindestunterhalt. Nur mit den 30 Stunden ist es mir möglich meine Tochter einmal die Woche mit Übernachtung zu sehen das ich so einen Tag weniger arbeite. Gegen die 30 Stunden hatte die Beistandschaft nix. SGBII Aufstockung müsste auch mit 30 Stunden klappen.
Ich mache Überstunden (bestimme selbst wann und wie viel) die ich mir natürlich nicht auszahlen lasse. Da kommen dann nochmal ein paar extra freie Tage hinzu.
Ich mache Überstunden (bestimme selbst wann und wie viel) die ich mir natürlich nicht auszahlen lasse. Da kommen dann nochmal ein paar extra freie Tage hinzu.