11-07-2012, 12:05
(10-07-2012, 22:35)Sixteen Tons schrieb: Das ich wegen der Unterhaltshöhe sozialhilferechtlich in den Leistungsbezug gekommen bin, möchte mein Rechtsanwalt nicht an die große Glocke hängen, da ich dann ja "erst recht" leistungsfähig wäre (jedenfalls könne die Gegenseite so argumentieren).Der Anwalt hat dumme familienrechtliche Scheuklappen und offensichtlich wenig Erfahrung mit der sozialrechtlichen Schiene. Da du vollschichtig arbeitest, gelten besonders die Argumente aus den derzeit hier diskutierten BVerfG-Urteilen zum fiktiven Unterhalt. Aus den sozialrechtlichen Bezügen eine Leistungsfähigkeit herzuleiten ist abstrus bzw. gerade dann kannst du volle Breitseite sagen: "Was Sie mir hier nehmen, hole ich dort mehr. ;-)"
(10-07-2012, 22:35)Sixteen Tons schrieb: Die weitere Erhöhung des Selbstbehaltes um die Umgangskosten will er allerdings lediglich "zur Diskussion" stellen und im Einigungsverfahren erreichen.Das ist dumm und schädlich für dich. Sage ihm ganz klar: Mein Selbstbehalt = sozialrechtliches Existenzminimum aus Regelsatz, Wohnkosten, anteil. Kinderregelsätzen, Umgangsfahrtkosten, Freibeträgen. Halte diese Aufstellung mit konkreten Zahlen parat.
(10-07-2012, 22:35)Sixteen Tons schrieb: Außerdem gehe ich davon aus, das ich mir die "Segnungen" des SGB II verschließe, wenn ich einen Vergleich eingehe, der mich unter dem Strich gar nicht aus der Bedürftigkeit entlässt. Das wird mir die Sozialbehörde dann sicherlich vorwerfen.Mit dieser Annnahme schaffst du dir selbst ein Kopfmonster, das dich belastet. Es ist wirklich genau umgekehrt:
In der Verhandlung wird deine "gesetzliche Unterhaltspflicht" definiert. Es ist unerheblich ob durch Beschluss oder Vergleich. Die Sozialbehörde ist verpflichtet das Ergebnis anzuerkennen und in dieser Höhe KU abzusetzen. Die Sozialbehörde ist berechtigt die Absetzung auf den dort entstandenen Betrag zu begrenzen.
(10-07-2012, 22:35)Sixteen Tons schrieb: Exe wird jedenfalls nicht einen Cent Boden vom bestehenden Titel weichen wollen.Das "Wünsch-dir-was" deiner Exe wird nicht so eine große Rolle spielen, wie du befürchtest. Das Gericht wird sich mehr mir den Beschränkungen deiner Leistungsfähigkeit befassen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #