11-07-2012, 14:38
Sixteen Tons schrieb:@Ibykus:mit diesen Argumenten wirst Du spätestens beim OLG scheitern. Sie bewahren Dich nicht vor einer fiktiven Unterhaltsfestsetzung.
- Einen besser bezahlten Beruf werde ich bei meinem Ausbildungsstand wohl kaum bekommen.
- Ich bin Quereinsteiger in der Softwarebranche und das war schon ein Quantensprung von einem Kaufmannsgehilfen.
- Ich muß mich ja heute schon darum kämpfen, meinen Job überhaupt zu behalten.
- Mein Arbeitgeber kennt meine private Situation und macht sich schon Gedanken und ich muß mich dem Eindruck entgegenstellen, daß ein Mitarbeiter mit so einer finanziellen Belastung demotiviert und unproduktiv ist.
Sixteen Tons schrieb:Aber ich denke, einen "Jagdschein" wie in 2. von dir beschrieben, könnte ich von meinem Arzt bekommen.das wäre eine Möglichkeit, die dir weiterhelfen könnte (könnte!).
Allerdings verstehe ich nach meinem derzeitigen Wissenstand auch nicht, warum es nicht möglich sein sollte, bei der Einkommensberechnung den von Dir tatsächlich bezahlten Unterhalt zu berücksichtigen, um dann nach SGB II aufzustocken?
Die Voraussetzungen liegen doch nach den hier vielfach besprochenen Urteilen der Sozialgerichtsbarkeit vor - und zwar unabhängig davon, ob dir Einkünfte fiktiv zugerechnet werden oder nicht?!
Sixteen Tons schrieb:@Skipper: Die Korrespondenz mit der SGB II Behörde füllt bei mir schon ganze Aktenordner. Die verhagelt mir langsam aber sicher den letzten verbliebenen Rest an Lebensfreude. Bedürftig zu sein, ist kein Zuckerschlecken.Die Lebensfreude kommt zurück, wenn Du Dich erst einmal durchgesetzt hast.
Außerdem: man korrespondiert mit dieser Stelle auch nicht lange, sondern
- stellt einen Antrag,
- legt gegen die Zurückweisung Widerspruch ein und
- klagt gegen den Widerspruchsbescheid
Basta!
In eiligen Fällen wird gleich nach Erhalt des negativen 1.-Bescheides das einstweilige Rechtschutzverfahren beim Sozialgericht anhängig gemacht um dann zielorientiert zum Landessozialgericht zu marschieren.
So habe ich relativ schnell meine Angelegenheit zu meiner Zufriedenheit erledigen können.
Du darfst Dir nicht selber zu viele WENNS und ABER, KÖNNTE SEIN und MÖGLICHERWEISE in den Weg legen.
Zielorientiert denken und handeln!
BANGEMACHEN gilt nicht!
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