12-07-2012, 07:45
(12-07-2012, 02:11)Armer Tropf schrieb: .... und damit ist das Thema vom Tisch.er ist verpflichtet sich einen Job zu suchen, der es ihm ermöglicht, Unterhalt zu zahlen.
Wenn ihm die Aufnahme eines Nebenjobs -weswegen auch immer- nicht möglich ist, dann muss er sich eine andere hauptberufliche Tätigkeit suchen.
Erbringt er unentschuldigt keine Nachweise darüber, dass er sich ordentlich darum bemüht hat, werden Einkünfte fiktiv angerechnet und er wird zu Unterhalt verurteilt.
Zahlt er nicht, wird gepfändet.
Und wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er ihm angebotene Jobs abgelehnt hat, droht zudem ein strafrechtliches Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung.
So ist das in diesem unserem Lande!