13-07-2012, 14:39
(13-07-2012, 13:26)iglu schrieb: 9 monate reichen diesbezüglich schon aus.
Nein, es müssen zwölf Monate sein, ausserdem muss Vorsätzlichkeit nachgewiesen worden sein. Aus der Beamtenversorgung sind sie dann auch draussen. Ansonsten müsste ein Disziplinarverfahren erfolgreich gegen sie stattfinden. Das ist unabhängig von Straftaten.
Verurteilung zu zwölf oder mehr Monaten Gefängnis wegen Falschbeschuldigung sind extrem selten, ich glaube nicht dass es so weit kommt. Wahrscheinlicher ist da schon ein Disziplinarverfahren.
Ein schlechter Witz ist es so oder so. Ein mir bekannter Mathelehrer, beliebt bei Schülern und Kollegen wurde von heute auf morgen nach problemlosen Dienstjahren hinausgeworfen, weil er bei der Verbeamtung eine frühere psychische Krankheit nicht angegeben hatte, er hatte mal eine Depression. Da ist der Staat äusserst pingelig, wenn einer Kollegen mit Lügen fünf Jahre ins Gefängnis bringt sieht man das offenbar lockerer...