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Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR
#3
Hallo und vielen Dank,

@ Mitglied
Das französische Familiengericht hat ja ein rechtskräftiges Urteil zur Unterhaltszahlung bis zur Scheidung erlassen. Dieses Urteil ist ja vollstreckbar, auch in Deutschland. 3 Monate sind recht kurz. Ich muss dann eben noch einen Monat bezahlen bevor ich das einstelle.

@ Rumpel
Zum Spuren verwischen ist es noch zu früh. Kommt wenn ich ins gelobte Land gehe.

Vielen Dank.

Gruß

Pennfred
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Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - von Pennfred - 18-07-2012, 10:27

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