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Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR
#9
(18-07-2012, 11:16)Pennfred schrieb: @ Austriake
Erstmal keine schlafenden Hunde wecken. La Grande Nation schläft gerade für 8 Wochen.
Überweisungen mit IBAN auf Konten ist ausgeschlossen, schon klar. Diesbezüglich ist schon alles geregelt. Der deutsche Arbeitgeber wird aber nicht nach Österreich überweisen.
Wenn der Pfändungsapparat erstmal läuft, gibt's kein zurück mehr.

Gruß

Pennfred

Sorry,

aber dann verstehe ich nicht, warum der deutsche Arbeitgeber nicht auf ein Konto ausserhalb Deutschlands überweisen will? Sind die Lohnbuchhalter nur zu faul, die IBAN-Nummer zusätzlich zur Konto-Nummer einzugeben (mehr Aufwand ist es nicht...)?

Ich weiß, dass z.B. in den Daimler-Werken Rastatt und Wörth jede Menge französische Staatsbürger arbeiten, die ihre Lohn-/Gehaltskonten in Frankreich haben. Die kriegen ihren Lohn auch nach F überwiesen- sogar brutto, weil die Franzosen selbst versteuern....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Umzug von CH nach DE, Scheidung in FR - von Austriake - 18-07-2012, 11:53

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