19-07-2012, 10:32
Noch hat sich in der Schweiz nichts geändert. Welche gesetzliche Regelung letztlich in Kraft tritt, ist noch gar nicht bekannt, so weit ich weiss. Im Moment kann es also nur beim Status Quo bleiben.
Ich vermute aber, dass es so oder so auf den Klageweg hinauslaufen wird. Dann kommt es darauf an, wie hoch die rechtlichen Hürden zum Eintritt in die gemeinsame Sorge sind - siehe oben, das ist noch nicht sicher. So oder so würde gemeinsames Sorgerecht nicht mehr viel Wirkung erzielen. Schulwahl, Wohnort... alles gelaufen. Welche Hoffnung verbindest du mit der gemeinsamen Sorge?
Interessehalber: Wie läuft das eigentlich in solchen Fällen mit dem Unterhalt, wie hat sich der nach schweizer Recht bei Wohnort des Pflichtigen in Deutschland berechnet?
Ich vermute aber, dass es so oder so auf den Klageweg hinauslaufen wird. Dann kommt es darauf an, wie hoch die rechtlichen Hürden zum Eintritt in die gemeinsame Sorge sind - siehe oben, das ist noch nicht sicher. So oder so würde gemeinsames Sorgerecht nicht mehr viel Wirkung erzielen. Schulwahl, Wohnort... alles gelaufen. Welche Hoffnung verbindest du mit der gemeinsamen Sorge?
Interessehalber: Wie läuft das eigentlich in solchen Fällen mit dem Unterhalt, wie hat sich der nach schweizer Recht bei Wohnort des Pflichtigen in Deutschland berechnet?