Tja, das fragen sich wohl die meisten:
Wäre sie in der freien Wirtschaft beschäftigt gewesen, wäre dein oben beschriebenes Szenario wohl längst Realtität. Eine, in der eine Heidi Külzer im Gegensatz immerhin noch leben könnte - und ich persönlich hoffe, sie hat noch einiges vor sich, sic.
Rufmörderin Külzer ist allerdings verbeamtet - und da gelten andere Gesetze und auch s.g. "Fall-Backs" (Schutzfunktion des Dienstherrens)
50 Prozent wegen "Verfehlung im Dienst" ist mit ziemlicher Sicherheit ein anderer Satz für: zum Abschuss freigegeben. Wegen ihrer Falschbeschuldigung und dem anschließenden Martyrium für Horst Arnold, kann man sie beamtenrechtlich nicht belangen, da dies noch nicht verhandelt und -urteilt wurde.
Aber für ihre Falschaussage hinsichtlich einer Bewerbung schon.
Und da sind 50 Prozent Kürzung nebst Freistellung eine Menge.
Der damals aburteilenden Richter, Dr. Christoph Trapp (Link führt zu Gisela Friedrichsen im "Spiegel") erhält meines Wissens immer noch volle Bezüge. Trotz (s)eines weiteren Fehlurteils - und das obwohl solche Statements wie z.B. vom freisprechenden Juristen Jürgen Dreyer kamen: "Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht."
... Der Kasseler Richter machte deutlich, wie ein Gericht vorzugehen hat: "Die Aussage der Belastungszeugin gilt so lange als falsch, bis diese These nicht mehr zu halten ist." Im Fall von Horst Arnold habe das Landgericht Darmstadt 2002 grob gegen dieses Vorgehen verstoßen. "Das geht so nicht", kritisierte der Vorsitzende Richter. ...
Quelle: "Neue Westfälische"
Meinen Hut ziehe ich allerdings vor solchen Leute, wie dem RA Hartmut Lierow, der Arnold bisher unentgeldlich rausholte!
(31-07-2012, 17:05)MitGlied schrieb: Ich frag mich, warum die Alte nicht schon längst suspendiert ist, zuhause hockt, mit Hartz IV und auf ihren Prozess wartet.
Wäre sie in der freien Wirtschaft beschäftigt gewesen, wäre dein oben beschriebenes Szenario wohl längst Realtität. Eine, in der eine Heidi Külzer im Gegensatz immerhin noch leben könnte - und ich persönlich hoffe, sie hat noch einiges vor sich, sic.
Rufmörderin Külzer ist allerdings verbeamtet - und da gelten andere Gesetze und auch s.g. "Fall-Backs" (Schutzfunktion des Dienstherrens)
50 Prozent wegen "Verfehlung im Dienst" ist mit ziemlicher Sicherheit ein anderer Satz für: zum Abschuss freigegeben. Wegen ihrer Falschbeschuldigung und dem anschließenden Martyrium für Horst Arnold, kann man sie beamtenrechtlich nicht belangen, da dies noch nicht verhandelt und -urteilt wurde.
Aber für ihre Falschaussage hinsichtlich einer Bewerbung schon.
Und da sind 50 Prozent Kürzung nebst Freistellung eine Menge.
Der damals aburteilenden Richter, Dr. Christoph Trapp (Link führt zu Gisela Friedrichsen im "Spiegel") erhält meines Wissens immer noch volle Bezüge. Trotz (s)eines weiteren Fehlurteils - und das obwohl solche Statements wie z.B. vom freisprechenden Juristen Jürgen Dreyer kamen: "Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht."
... Der Kasseler Richter machte deutlich, wie ein Gericht vorzugehen hat: "Die Aussage der Belastungszeugin gilt so lange als falsch, bis diese These nicht mehr zu halten ist." Im Fall von Horst Arnold habe das Landgericht Darmstadt 2002 grob gegen dieses Vorgehen verstoßen. "Das geht so nicht", kritisierte der Vorsitzende Richter. ...
Quelle: "Neue Westfälische"
Meinen Hut ziehe ich allerdings vor solchen Leute, wie dem RA Hartmut Lierow, der Arnold bisher unentgeldlich rausholte!
"Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer in sich angeschlagenen Gesellschaft zu sein"