01-08-2012, 17:31
Hi zusammen,
ich wollte das Trennungsjahr abwarten und dann aus taktischen Gründenmeine Ex den Scheidungsantrag stellen lassen. Falls sie das nicht machen wird, enstehen für mich zusätzliche Kosten (Anwalt, Gericht) wenn ich derjenige bin der den Antrag stellt (stellen muss)? Oder ist das egal? Sie bekommt natürlich PKH.
Ist es richtig, dass dieser Zeitpunkt dann auch das Ende des Versorgungsausgleiches UND des Zugewinnausgleichs darstellt?
ich wollte das Trennungsjahr abwarten und dann aus taktischen Gründenmeine Ex den Scheidungsantrag stellen lassen. Falls sie das nicht machen wird, enstehen für mich zusätzliche Kosten (Anwalt, Gericht) wenn ich derjenige bin der den Antrag stellt (stellen muss)? Oder ist das egal? Sie bekommt natürlich PKH.
Ist es richtig, dass dieser Zeitpunkt dann auch das Ende des Versorgungsausgleiches UND des Zugewinnausgleichs darstellt?