01-08-2012, 19:42
Danke für deine Antwort.
Habe mich vlt. undeutlich ausgedrückt, aber wir haben zwei verschiedene Anwälte. Zugewinnausgleich muss NICHT gemacht werden, auch für den Versorgungsausgleich habe ich Hoffnung dass er entfällt, da der Betrag wohl unter 3125€ sein sollte.
Kostet es mich was wenn MEIN Anwalt den Scheidungsantrag stellt oder ist das egal?
Habe mich vlt. undeutlich ausgedrückt, aber wir haben zwei verschiedene Anwälte. Zugewinnausgleich muss NICHT gemacht werden, auch für den Versorgungsausgleich habe ich Hoffnung dass er entfällt, da der Betrag wohl unter 3125€ sein sollte.
Kostet es mich was wenn MEIN Anwalt den Scheidungsantrag stellt oder ist das egal?