01-08-2012, 20:27
Wer den Antrag stellt, hat zunächst mal die Gerichtskosten an den Hacken.
Man muss man dann aber darauf achten, das der Richter auch eine Kostenentscheidung trifft, die i.d.R. "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben".
Bedeutet, jeder gibt seiner RAtte selbst Futter und die Gerichtskosten werden geteilt.
Man muss man dann aber darauf achten, das der Richter auch eine Kostenentscheidung trifft, die i.d.R. "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben".
Bedeutet, jeder gibt seiner RAtte selbst Futter und die Gerichtskosten werden geteilt.