01-08-2012, 20:41
Nein, nicht in jedem Fall.
Es kann auch sein, dass einem die gesamten Kosten aufgedrückt werden, als Ausfluss der ehelichen Solidarität.
Also z.B. wenn Exe fremd geht, darf der Mann noch die Scheidungskosten inkl. ihrem Anwalt tragen.
Im Rahmen seiner Solidarität eben.
Sonst wäre das Familienrecht ja auch nicht beschissen genug.
Es kann auch sein, dass einem die gesamten Kosten aufgedrückt werden, als Ausfluss der ehelichen Solidarität.
Also z.B. wenn Exe fremd geht, darf der Mann noch die Scheidungskosten inkl. ihrem Anwalt tragen.
Im Rahmen seiner Solidarität eben.
Sonst wäre das Familienrecht ja auch nicht beschissen genug.