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Untätigkeitsbeschwerde?
#21
Hallo,
ich habe mich gerade kopfschüttelnd eingelesen.

(09-08-2012, 17:45)mischka schrieb: Insoweit verweisen sie auf die laufende Begutachtung , wie auch auf die Tatsache, dass sich bei der bisherigen Praxis eines Umganges die Situation des Kindes erheb­lich verschlechtert habe.
Das gemeinsame Kind befinde sich in therapeutischer Behandlung, dem Vater stände es frei, diesen Prozess zu begleiten.
Das ist ja wohl - auch angesichts der Aussagen der Therapeutin - der pure Zynismus.


(09-08-2012, 17:45)mischka schrieb: Durch die Formulierung" kann" im § 89 Abs. 1 Satz 1 FamFG wird die Verhängung der Ordnungsmittel in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichtes gestellt.
Bei der Ausübung dieses Ermessens hat das Gericht vorrangig zu berücksichtigen, dass Vollstreckungsverfahren der effektiven Durchsetzung der gerichtlichen Entschei­dung dienen, die im Erkenntnisverfahren unter umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage mithin auf das Kindeswohl gerichtet getroffen wurden.
Übersetzt: Umgänge werden von diesem Richter derzeit (entgegen des eigenen Beschlusses) als nicht kindeswohlorientiert angesehen.

(09-08-2012, 17:45)mischka schrieb: Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt dann, wenn der Verpflichtete Grün­de vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Aus dem Vorbringen der Mutter ist zu schlussfolgern, dass sie diese Zuwiderhandlung gerade nicht zu verantworten hat.
Unglaublich. Wer denn sonst ?

(09-08-2012, 17:45)mischka schrieb: Was sagt ihr dazu? macht es überhaupt Sinn, hier Beschwerde einzulegen?
Auf jeden Fall. Das Amtsgericht hat ja in der Vergangenheit bereits nicht besonders kindeswohlorientiert gehandelt und wie lange es nun noch dauert, bis der Gutachter eine (eigentlich überflüssige) Einschätzung abgegeben hat - und das Amtsgericht ja daraufhin auch erst einmal wieder einen Beschluss zum Umgang fassen muss, ist völlig offen.
Bis dahin wird das Verfahren ohne das Einlegen von Rechtsmitteln weiter verschleppt und auch das Kind weiter entfremdet.
Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, selbst einen Antrag auf einen Umgangspfleger zu stellen ?

(09-08-2012, 17:45)mischka schrieb: Sehe ich die Sache richtig, dass eine bestehende Umgangsregelung solange bestand hat, wie sie nicht durch eine neue ersetzt wird?
Das sehe ich allerdings auch so, natürlich hätte der Richter explizit den Umgang bis zum Vorliegen des Gutachtens ausschließen müssen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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