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Untätigkeitsbeschwerde?
#24
(10-08-2012, 09:38)mischka schrieb: Nach dem Motto: "Der Vater ist ein Querulant". Er meinte, ich solle vorher beim Gutachter anfragen, was er dazu meint.
Grundsätzlich halte ich persönlich nichts davon, nur wegen eines Gutachtens (dessen Ergebnis ohnehin nicht vorhersehbar und zu 50% mutterorientiert sein wird) den Duckmäuser zu geben und damit letztendlich die Entfremdung vom Kind auch selbst noch zu fördern.
Fakt ist: 9 Monate lang sind 13 Umgänge ohne jegliche Absage boykottiert worden.
Wenn ein Gutachter nun aus Deinem Engagement diesen (richterlich verfügten!) Umgangsbeschluss auch zu Vollstrecken einen querulatorischen Vater zaubern will, wird er das ohnehin schon aufgrund Deiner gehäuften Ordnungsgeldanträge tun können.
Stillhalten in Deiner jetzigen Position könnte ein Gutachter aber auch als mangelndes Interesse am Kind deuten - da ist wirklich alles möglich.
Lies Dich mal zum Thema Gutachten bei Peter Thiel: http://www.system-familie.de/gutachten9.htm ein ...
Vorher den Gutachter zu fragen kannst Du natürlich machen, würde ich persönlich aber auch nicht tun. Damit signalisierst Du ihm, dass Du Dein Engagement für das Kind von seiner Meinung abhängig machst.

Bis wann soll denn das Ergebnis des Gutachters vorliegen ?
Hat die KM alleiniges SR ?
(ich frage wegen der Auskunftsverweigerung der Therapeutin)
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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