11-08-2012, 02:19
(07-05-2011, 11:16)Skipper schrieb: Wer unter diesen SGB-Bedingungen noch Schwierigkeiten mit dem Kindesunterhalt bekommt oder aus finanziellen Gründen das Zusammenleben (auch abwertend 'Umgang' genannt) mit seinen Kindern einschränken muß, der macht mE etwas falsch.
Es gibt schon den ein oder anderen, der mit einer neuen LG zusammenlebt, welche einfach zuviel verdient, so dass SGBII - Leistungen nicht mehr gewährt werden. In dieser Problemkiste stecke ich gerade, ab Nov wird das Amt den Hahn zudrehen, weil wir dann 1Jahr zusammen leben. Soll ich jetzt wieder ausziehen oder meine LG den Unterhalt zählen lassen ?