11-08-2012, 05:37
(11-08-2012, 02:19)IPAD schrieb: Es gibt schon den ein oder anderen, der mit einer neuen LG zusammenlebt, welche einfach zuviel verdient, so dass SGBII - Leistungen nicht mehr gewährt werden. In dieser Problemkiste stecke ich gerade, ab Nov wird das Amt den Hahn zudrehen, weil wir dann 1Jahr zusammen leben. Soll ich jetzt wieder ausziehen oder meine LG den Unterhalt zählen lassen ?
Postalisch getrennte Wohnaderessen reichen.
Wie oft Du Deine LG besuchst, wie oft Du bei ihr übernachtest usw. geht das Jobcenter ncihts an.
Notfalls melde Dich obdachlos.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.