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Wichtige Frage wegen BGH / losgelöst vom Thread "§ 170"
#2
(19-08-2012, 13:14)Nappo schrieb: Aber ich brauche es ja nur zu versenden, wenn es auch tatsächlich noch bearbeitet würde
eine solche Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.

Die Revision kann unzulässig sein. Dann wird sie zurück- abgewiesen oder verworfen.

Ich sag immer und hab's in eigenen Angelegenheiten oft so gemacht: Versuch macht klug!
Wo eine rechtliche Möglichkeit besteht -auch wenn sie unklar oder umstritten ist- nehme ich sie wahr.

In Deinem Fall wird die Revision daran scheitern, weil sie vvh nicht zugelassen war, weil keine Revisionsgründe vorlagen.
Von Fristen ganz zu schweigen.

Aber wenn Du sie schon nur noch aus der Schublade zu ziehen brauchst, dann Briefmarke drauf und weg damit.

Und immer alles ins Netz stellen.

Denn:
Wir müssen unsere Angelegenheiten publizieren, damit man auf uns aufmerksam wird.

Dagegen:
Demos sind manchmal ganz nützliche Events und dem einen oder anderen machen sie auch Spaß, wenn ihnen wegen des persönlichen Engagements löblich auf die Schulter klopft wird. Aber indem wir das Fähnchen des VAfK in den Wind halten, erreichen wir nicht unsere Ziele sondern unterstützen eine falsche Vereinspolitik.
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RE: Wichtige Frage wegen BGH / losgelöst vom Thread "§ 170" - von Ibykus - 19-08-2012, 13:48

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