19-08-2012, 15:02
Ibykus schrieb:Aber wenn Du sie schon nur noch aus der Schublade zu ziehen brauchst, dann Briefmarke drauf und weg damit.Nur für die Begründung benötigst Du einen Verteidiger oder RA.
Aber selbst die kannst Du vornehmen:
§ 345 II StPO
Bei Dir ist die Zulässigkeit -nicht die Begründetheit- der Revision fraglich.
Das Revisionsgericht prüft -wie übrigens alle juristischen- oder Verwaltungsinstanzen VOR der Begründetheit immer die Zulässigkeit des eingereichten Antrags/ Klage.