Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wichtige Frage wegen BGH / losgelöst vom Thread "§ 170"
#4
Ibykus schrieb:Aber wenn Du sie schon nur noch aus der Schublade zu ziehen brauchst, dann Briefmarke drauf und weg damit.
Nur für die Begründung benötigst Du einen Verteidiger oder RA.

Aber selbst die kannst Du vornehmen:
§ 345 II StPO

Bei Dir ist die Zulässigkeit -nicht die Begründetheit- der Revision fraglich.

Das Revisionsgericht prüft -wie übrigens alle juristischen- oder Verwaltungsinstanzen VOR der Begründetheit immer die Zulässigkeit des eingereichten Antrags/ Klage.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wichtige Frage wegen BGH / losgelöst vom Thread "§ 170" - von Ibykus - 19-08-2012, 15:02

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wichtige Frage zur Privatinsolvenz und KU Nappo 27 23.999 07-07-2013, 08:38
Letzter Beitrag: vorsichtiger
  Wichtige Frage: Anmeldung in Deutschland! gleichgesinnter 25 28.464 20-04-2009, 12:31
Letzter Beitrag: MitGlied

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste