19-08-2012, 17:00
ja, das ist wohl so in Deinem Fall.
Andererseits ist das Recht manchmal sehr kompliziert und voller Ausnahmen, die zu kennen meistens den Fachjuristen vorbehalten bleiben.....
Du kannst gut formulieren, wenn ich mich recht erinnere.
Schreib dem BGH, dass durch die unglückliche Fehlleistung des Gerichts Rechtsmittel einzulegen verwehrt wurde und soweit sich das juristisch nicht korrigieren läßt, du zu Unrecht verurteilt wurdest.
Denn es ist ja nicht nur wahrheitswidrig der Rechtsmittelverzicht behauptet worden:
Das Gericht hatte diesen Rechtsmittelverzicht nicht einmal protokolliert.
Du warst unverteidigt und man hätte in einem Protokoll festhalten müssen, dass Du über die Folgen Deines Verzichts belehrt worden warst ....
Sie müssen weinen, wenn sie Deinen Antrag lesen und nach Ausnahmen suchen, die eine Revision ermöglichen.
Allerdings ist nicht auszuschließen, dass sie lachen anstatt zu weinen.
Denn bei Dir wurde wirklich lange "geschlafen" .....
Das Recht hat viele Funktionen.
Es ist aber leider kein Wecker.
Andererseits ist das Recht manchmal sehr kompliziert und voller Ausnahmen, die zu kennen meistens den Fachjuristen vorbehalten bleiben.....
Du kannst gut formulieren, wenn ich mich recht erinnere.
Schreib dem BGH, dass durch die unglückliche Fehlleistung des Gerichts Rechtsmittel einzulegen verwehrt wurde und soweit sich das juristisch nicht korrigieren läßt, du zu Unrecht verurteilt wurdest.
Denn es ist ja nicht nur wahrheitswidrig der Rechtsmittelverzicht behauptet worden:
Das Gericht hatte diesen Rechtsmittelverzicht nicht einmal protokolliert.
Du warst unverteidigt und man hätte in einem Protokoll festhalten müssen, dass Du über die Folgen Deines Verzichts belehrt worden warst ....
Sie müssen weinen, wenn sie Deinen Antrag lesen und nach Ausnahmen suchen, die eine Revision ermöglichen.
Allerdings ist nicht auszuschließen, dass sie lachen anstatt zu weinen.
Denn bei Dir wurde wirklich lange "geschlafen" .....
Das Recht hat viele Funktionen.
Es ist aber leider kein Wecker.