27-08-2012, 19:59
(27-08-2012, 19:07)iglu schrieb: 123 zpo.Danke, dann wird das wohl so zutreffen.
Offenbar liegt die Kostenentscheidung im alleinigem Ermessen des Richters - auch Willkür genannt.
Noch einmal: kann ich denn Einsicht in die letzte RA-Rechnung erhalten, um nachträglich die künstliche Kostengenerierung anzugreifen?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel