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Konto für das Kind
#3
Wenn gemeinsame Sorge besteht, betrifft das auch die gemeinsame Vermögenssorge.
Insofern - wenn das ein Alltagskonto für das Kind ist (Alter?), dann würde ich darum keinen Wirbel machen, sonst entscheidet ganz am Ende vielleicht ein Richter, dass sie allein verfügungsberechtigt sein sollte, um die Dinge nicht unnötig kompliziert zu gestalten. Sollte sich deine Ex ohne plausiblen, kindbezogenen Grund an Vermögen bedienen, das eindeutig dem Kind zusteht, so wäre das - falls nachweislich - ein Grund, ihr die Vermögenssorge zu entziehen.

Soll es dagegen ein Sparkonto sein, oder irgendein anderes Konto, auf dem "größere" Beträge auflaufen (Ansparung des Kindes für die erste eigene Wohnung, das erste Auto, Führerschein, etc.), würde ich auf einer gemeinsamen Verfügung bestehen. Da in diesem Fall ja auch keine dauernden Kontobewegungen zu erwarten sind, kann man sich bei den dann wenigen Gelegenheiten sicher absprechen.

Die gemeinsame Verfügung wirkt sich auf Geldgeschäfte dahingehend aus, dass nicht nur eine, sondern eben beide Zustimmungen benötigt werden.
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Nachrichten in diesem Thema
Konto für das Kind - von IPAD - 07-09-2012, 09:52
RE: Konto für das Kind - von Austriake - 07-09-2012, 10:54
RE: Konto für das Kind - von Jessy - 07-09-2012, 11:06
RE: Konto für das Kind - von JahJahChildren - 07-09-2012, 12:47

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