09-09-2012, 22:22
Vermutlich geht es ganz einfach um Kindesunterhalt. Die Auskunft musst du geben, aber Unterhalt solltest du erst bezahlen, wenn klar ist was der Knabe eigentlich macht. Wo wohnt er jetzt, bei der Mutter? Geht er in eine allgemeinbildende Schule oder hängt er rum, macht gar nichts? Macht er eine Ausbildung? Wenn ja, wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
All diese Fragen sind an ihn oder die Beistandschaft zu stellen, den Antworten haben Nachweise beizuliegen.
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